Privatversicherung / Beihilfe

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen bzw. die Beihilfestelle die Kosten für die Psychotherapie.

Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe nach den Bedingungen.

 

Selbstzahler

Die Kosten der Behandlung können natürlich auch selbst übernommen werden. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Als Honorargrundlage gilt die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Derzeit liegt der Satz bei 100,56€ für eine Einheit von 50 Minuten. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse. 

 

Gesetzliche Versicherung

Eine Behandlung in der Privatpraxis kann primär nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Da das Procedere für eine Kostenerstattung zunehmend kompliziert geworden ist, kann ich gesetzlich versicherte Patienten derzeit leider nicht behandeln.